Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen
Weiterbildungen können mitunter mit sehr hohen Kosten aufwarten. Diese müssen Sie oder Ihr Unternehmen aber nicht immer allein tragen. Bund und Ländern fördern mit verschiedenen Zuschüssen die Weiterbildungsaktivitäten.
Sie haben sich für eine Weiterbildung bei uns entschieden und möchten wissen, welche Fördermöglichkeiten auf Sie zutreffen?
Finden Sie alle notwendigen Informationen und weiterführende Links in der jeweiligen Beschreibung.
Förderung auf Bundesebene
Mit verschiedenen Programmen fördert die Bundesregierung individuelle Weiterbildungsaktivitäten. Diese wenden sich an unterschiedliche Personengruppen und verfolgen unterschiedliche Ziele.
- Weiterbildungsstipendium
Wer wird gefördert?
- Personen bis 24 Jahre, die eine berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung erwerben wollen
Was wird gefördert?
Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:
- Maßnahme-, Fahrt-, Aufenthaltskosten
- notwendige Arbeitsmittel
- Prüfungskosten
- IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme
Insgesamt erhalten Sie Zuschüsse von insgesamt 8.100 € für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag.
Kontakt:
Die SBB koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die bundesweite Durchführung.
Förderung auf Landesebene
Neben der Bildungsprämie haben die Bundesländer verschiedene Förderprogramme für Ihre Weiterbildung. Zusammengefasst finden Sie hier alle Informationen zu den Förderbedingungen und den Kontaktdaten.
Förderung für sächsische Unternehmen
Wer wird gefördert?
- Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern (einschließlich Mitarbeitern aus unselbständigen Niederlassungen) beziehungsweise rechtlich selbständige Unternehmen innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern im Unternehmen
- Sitz oder Niederlassung des Unternehmens ist im Freistaat Sachsen
Was wird gefördert?
- Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung
- Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent.
- Die Zuwendung wird als Pauschale gewährt. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben der Weiterbildungsmaßnahme zuzüglich anfallender Prüfungsgebühren.
- Die Zuwendung beträgt maximal 4.500 EUR.
Kontakt
Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Förderung für sächsische Erwerbstätige
Wer wird gefördert?
- natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen
- Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von maximal 3.700 EUR.
Was wird gefördert?
- Vorhaben der individuell berufsbezogenen Weiterbildung
- Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent. Für geringfügig Beschäftigte gilt ein Fördersatz von in der Regel 80 Prozent.
- Die Zuwendung wird als Pauschale gewährt. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben der Weiterbildungsmaßnahme zuzüglich anfallender Prüfungsgebühren.
- Die Zuwendung beträgt maximal 4.500 EUR.
Kontakt
Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
- Baden-Württemberg
Wer wird gefördert?
- Erwerbstätige aus kleinen und mittleren Unternehmen,
- UnternehmerInnen, ExistenzgründerInnen, FreiberuflerInnen,
- Gründungswillige sowie WiedereinsteigerInnen mit Wohn- oder Beschäftigungsort bzw. Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Was wird gefördert?
- Fachkurse im Umfang von mindestens 8 bis höchstens 240 Unterrichtseinheiten durch Bezuschussung der Teilnahmegebühren
- Einen erhöhten Zuschuss erhalten Ältere, die mindestens das 50. Lebensjahr vollendet haben und Erwerbstätige ohne Berufsabschluss
- Teilnehmende erhalten einen Zuschuss von 30 bis 70 Prozent auf die Kursgebühr
Kontakt:
Europäischer Sozialfond Baden-Württemberg
- Hamburg
Wer wird gefördert?
- Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen,
- gering qualifizierte und ungelernte Beschäftigte sowie
- Beschäftigte mit aufstockenden/ergänzenden Leistungen nach dem SGB II
Was wird gefördert?
- Gefördert wird themenübergreifend über alle Branchen
- Themen wie Digitalisierung, Umwelt und Nachhaltigkeit stehen besonders im Fokus
- Die Höhe der Förderungen richtet sich nach der Zielgruppenzugehörigkeit und der inhaltlichen Ausrichtung.
- Es können im Rahmen des Qualifizierungscoachings mehrere berufliche Qualifizierungen gefördert werden.
Kontakt:
Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
- Mecklenburg-Vorpommern
Wer wird gefördert?
Fall A
- natürliche Personen, die Inhaber eines Unternehmens sind, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts
Fall B
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die Güter herstellen oder Leistungen erbringen, die tatsächlich oder ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden
Was wird gefördert?
Fall A
- Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die es ermöglichen, Kompetenzen und Qualifikationen im Unternehmenskontext zu erhalten, zu erweitern oder zu erwerben
- Unternehmen erhalten pro Bildungsscheck grundsätzlich einen Zuschuss von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 500 Euro (bei abschlussorientierten Qualifizierungen können maximal 3.000 € gewährt werden. Sofern eine De-minimis-Förderung beantragt wird, kann der Fördersatz bis zu 75% betragen.)
Fall B
- unternehmensspezifische Maßnahmen (Projekte) zur Kompetenzfeststellung der Beschäftigten (Beratung), zur Analyse des Qualifizierungsbedarfs der Arbeitsplätze in dem Unternehmen (Beratung) oder zur beruflichen Qualifizierung (Schulung)
- es erfolgt eine Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von grundsätzlich 50% der in Rechnung gestellten Kosten des externen Dienstleisters. Die Höchstförderung kann bis zu 100.000 € pro Förderfall betragen.
Kontakt:
GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
- Nordrhein-Westfalen
Wer wird gefördert?
- Beschäftigte und Berufsrückkehrende sowie kleine Unternehmen mit maximal 50 Mitarbeitenden
- Personen im individuellen Zugang, die in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bei maximal 40.000 € (bzw. zwischen 40.000 € und 80.000 € bei gemeinsamer Veranlagung) liegt
Was wird gefördert?
- alle beruflichen Weiterbildungen
- Der Bildungsscheck beinhaltet einen Zuschuss von 50% der Ausgaben für eine Weiterbildungsmaßnahme, höchstens jedoch 500 €
Kontakt:
Weiterbildungsberatung in Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
Wer wird gefördert?
- abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000 € (gemeinsam Veranlagte: 40.000 €)
- Erwerbstätige mit geringerem Einkommen werden nur gefördert, wenn die Weiterbildung mehr als 1.000 € inklusive Mehrwertsteuer kostet
Was wird gefördert?
- berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen (berufsbezogen = Weiterbildungen, die im beruflichen Kontext stehen und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen)
- Mit dem QualiScheck werden 50% der entstehenden Weiterbildungskosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erstattet. Sonstige Kosten, wie z. B. Lehr- und Lernmittel, Fahrtkosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sind nicht förderfähig.
- maximale Förderhöhe beträgt 1.500,- € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung
Kontakt:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
- Schleswig Holstein
Wer wird gefördert?
- Erwerbstätige, die in Schleswig-Holstein arbeiten oder wohnen
- Beschäftigte, Auszubildende und InhaberInnen von Kleinstbetrieben sowie freiberuflich Tätige mit weniger als zehn Mitarbeitende
Was wird gefördert?
- berufsbezogene Weiterbildungen, die dem Erhalt oder der Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten dienen
- Neben Seminarkosten für berufliche Weiterbildungen fallen auch Maßnahmen zum beruflichen Aufstieg oder für einen angestrebten Berufswechsel unter das Programm.
- Der Weiterbildungsbonus Pro übernimmt bis zu 40% der Kurskosten, maximal jedoch 1.500 €.
- Weitere Bedingung: Die förderfähigen Kurskosten, zu denen auch Gebühren für Prüfungen und Lehrmaterial zählen, müssen mindestens 160 € betragen.
Kontakt:
Initiative REACT-EU
- Thüringen
Wer wird gefördert?
- Erwerbstätige, die für in Thüringen ansässige Unternehmen arbeiten und deren Jahreseinkommen unter 55.000 € liegt
Was wird gefördert?
- berufsbezogene Weiterbildungen, die dem Erhalt oder der Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten dienen
- Zuschuss von bis zu 1.000 €
Kontakt:
GFAW - Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung Thüringen