Ab dem 24. August 2023 muss nach der geltenden Beschränkung von Diisocyanaten vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen. Die Schulungspflicht der EU-Kommission gilt für den Umgang mit Konzentrationen von mehr als 0,1 Gewichtsprozent unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU. Der 0,1%-Grenzwert darf weder durch einzelne Diisocyanatgemische, noch durch Kombinationen verschiedener Diisocyanatsubstanzen im Produkt überschritten werden.
Als Kooperationspartner des FSK unterstützt das KUZ die Unternehmen bei der Umsetzung der Schulungspflicht.
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