Schulungspflicht nach REACH für Diisocyanate

Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer in der gesamten EU weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen können, werden im Rahmen der europäischen REACH Verordnung neue Schulungsanforderungen verbindlich vorgeschrieben

Ab dem 24. August 2023 muss nach der geltenden Beschränkung von Diisocyanaten vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen. Die Schulungspflicht der EU-Kommission gilt für den Umgang mit Konzentrationen von mehr als 0,1 Gewichtsprozent unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU. Der 0,1%-Grenzwert darf weder durch einzelne Diisocyanatgemische, noch durch Kombinationen verschiedener Diisocyanatsubstanzen im Produkt überschritten werden.

Als Kooperationspartner des FSK unterstützt das KUZ die Unternehmen bei der Umsetzung der Schulungspflicht.

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