Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunststoff-Zentrum in Leipzig gGmbH

 

I. Geltungsbereich

Für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Kunststoff-Zentrum in Leipzig gGmbH (nachfolgend KUZ genannt) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB’s genannt). Mit der Auftragserteilung an das KUZ gelten dessen AGB’s als anerkannt, wenn nicht der Kunde bei Auftragserteilung ihrer Geltung ausdrücklich widerspricht. Änderungen der AGB’s werden ab ihrer Gültigkeit auch Bestandteil laufender Verträge, wenn der Kunde trotz besonderen Hinweises auf sein Widerspruchsrecht nicht binnen einer Frist von einem Monat nach Mitteilung der Änderung widerspricht. AGB’s von Kunden entfalten keine Rechtswirkungen.

II. Allgemeine Bestimmungen

1. Umfang und Ausführung von Leistungen

Die Leistungen des KUZ ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Schriftform gilt für alle Vereinbarungen, eingeschlossen Nachträge, Änderungen und Nebenabreden.

Termine und Fristen für Lieferungen und Leistungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch das KUZ verbindlich. Termin- und Fristvereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt, dass Lieferanten oder Kooperationspartner des KUZ ihrerseits eingegangene Verpflichtungen erfüllen. Ereignisse höherer Gewalt, allgemeine Versorgungsschwierigkeiten, Störungen bei Verkehrsunternehmen, Betriebs- und sonstige vom KUZ nicht zu vertretende Störungen beim KUZ oder dessen Lieferanten oder dessen Kooperationspartnern sowie deren Folgen befreien das KUZ für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht. Solche Ereignisse berechtigen das KUZ ferner, unter Ausschluss jeglicher Ersatzpflicht, vertragliche Leistungen nicht zu erbringen. Im Fall der Nichtverfügbarkeit der (Teil-) Leistung wird das KUZ den Auftraggeber unverzüglich über diesen Umstand informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

Einwendungen gegen den Inhalt eines Gutachtens, einer Auftragsbestätigung oder  einer Rechnung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erhalt, schriftlich geltend zu machen und zu spezifizieren. Werden innerhalb dieser Frist keine Einwendungen erhoben, so gelten Gutachten oder Rechnungen als bestätigt.

Bei beidseitigem Handelsgeschäft gelten für den Kunden die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB auch für Werk- und Dienstleistungen vom KUZ.

2. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind nach Zugang beim Rechnungsempfänger fällig und innerhalb einer Frist von zehn Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

3. Haftung, Verjährung

Das KUZ haftet für alle Schäden nur bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit. Diese gilt auch für Schäden, die bei der Nachbesserung entstehen. Schadenersatzansprüche verjähren nach sechs Monaten. Die Rechte des Auftraggebers aus Gewährleistung gemäß gesetzlicher Regelung werden dadurch nicht berührt.

III. Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Preise, Nebenkosten

Alle Preise verstehen sich exklusiv der geltenden Mehrwertsteuer und ab dem KUZ.
Kosten für Verpackung und Transport können gesondert in Rechnung gestellt werden.

2. Versand, Gefahrübergang

Die Gefahren des Transportes ab Lieferstelle gehen stets zu Lasten des Käufers, auch bei frachtfreien Lieferungen.

3. Nacherfüllung

Gewährleistungsrechte eines Kunden bestehen nur, wenn er seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Die Verjährungsfrist regelt sich nach geltendem Recht.

Der Kunde gewährt dem KUZ zur Nacherfüllung die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese, ist das KUZ von der Nacherfüllung befreit. Rechte des Kunden gem. § 437 BGB entfallen, sofern ein Sachmangel darauf beruht, dass der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung des

 KUZ Produkte verändert, unsachgemäß benutzt und repariert oder Produkte nicht  den KUZ-Vorgaben entsprechend installiert, betrieben und gepflegt hat.

4. Eigentumsvorbehalt

Das KUZ behält sich das Eigentum an gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen
vor (Vorbehaltsware). Jede Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für das KUZ. Beim Einbau in fremde Waren durch den Kunden wird das KUZ Miteigentümer der neu entstandenen Produkte im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den mitverwendeten anderen Waren. Die so entstandenen Produkte gelten ebenfalls als Vorbehaltsware des KUZ. Die Veräußerung von Vorbehaltsware unterliegt der  Zustimmungspflicht des KUZ.

IV. Dienst- und Werkleistungsbedingungen

1. Preise

Der Preis wird für jeden Auftrag oder projektbezogen auf der Basis des jeweils gültigen Leistungsverzeichnisses des KUZ vereinbart. Preisangaben in einem Angebot beruhen auf Schätzung des erforderlichen Leistungsumfangs und sind daher unverbindlich. Preiserhöhungen wegen gestiegenen Personal- oder Materialaufwandes bleiben vorbehalten. Ausgenommen sind Festpreisabsprachen.

2. Nacherfüllung

Das KUZ erbringt seine Leistungen nach den zur Zeit der Beauftragung allgemein anerkannten Regeln der Technik und der erforderlichen Sorgfalt. Das KUZ haftet bei Vorliegen eines Sachmangels – sofern technisch möglich – durch deren kostenfreie Wiederholung, bei technischen Produkten nach Wahl durch Mangelbeseitigung oder Neuherstellung.

Das Recht zur Minderung oder Rücktritt vom Vertrag steht dem Kunden nur dann zu, wenn die Nachbesserung scheitert oder aus anderen Gründen nicht möglich ist. Der Anspruch auf Nacherfüllung muss von dem Kunden unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden.

Der Kunde gewährt dem KUZ zur Nacherfüllung die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese, ist das KUZ von der Nacherfüllung befreit.

3. Schutz der Arbeitsergebnisse / Veröffentlichungen

Das KUZ behält an den erbrachten Leistungen - soweit diese hierfür geeignet sind - das Urheberrecht. Der Kunde darf das im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten mit allen Tabellen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist.

Die Veröffentlichung und Vervielfältigung von Gutachten, Attesten, Prüfberichten, geschützten Dienstleistungsmarken und leistungsbezogener Darstellungen des KUZ
zu Werbe- und sonstigen Geschäftszwecken, auch deren auszugsweise Verwendung, bedürfen der schriftlichen Einwilligung durch das KUZ. Das betrifft ebenso die im
Zusammenhang mit einer Gutachtenerstellung, von Attesten oder Prüfberichten folgende werbliche Verwendung des Namens „Kunststoff-Zentrum Leipzig" oder „Kunststoff-Zentrum in Leipzig gGmbH" in der Öffentlichkeit und/oder gegenüber Dritten.

4. Geheimhaltung

Das KUZ verpflichtet sich, alle Ergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag erarbeitet wurden, dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Erhaltene oder gewonnene
Informationen, die nicht bereits öffentlich bekannt oder zugänglich sind, werden vertraulich behandelt.

V. Schulungsbedingungen

1. Anmeldung und Teilnahme

Die Anmeldungen zu allen Maßnahmen sind zu einem möglichst frühzeitigen Zeitpunkt, spätestens bis 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn und in schriftlicher Form an das KUZ zu richten. Die schriftliche Anmeldung gilt als verbindliche Teilnahmeerklärung. Sind die Teilnehmerzahlen begrenzt, werden die Anmeldungen nach der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Das Recht auf Teilnahme an Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.

Die Verbindlichkeit der Durchführung einer Veranstaltung und die persönliche Teilnahme laut Anmeldung werden durch den Veranstalter schriftlich bestätigt. Bei Veranstaltungen mit dem Vermerk „Termin nach Vereinbarung“ erfolgt eine individuelle Terminabsprache mit den angemeldeten Teilnehmern. Termine für Maßnahmen mit finanzieller
Zuschussförderung können grundsätzlich erst nach Vorlage des Bewilligungsbescheides verbindlich gegeben werden.

2. Rücktritt

Der Rücktritt von einer verbindlich erklärten Teilnahme muss schriftlich erfolgen und ist bei Eingang im KUZ bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Bei
Rücktrittserklärungen, die danach im KUZ eingehen, werden 50% der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig. Abmeldungen, die später als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn eingehen, Fernbleiben von der Veranstaltung ohne weitere Erklärung oder Veranstaltungsabbruch berechtigen das KUZ zur Berechnung der vollen Teilnehmergebühr.

3. Durchführung

Alle Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt, unter Berücksichtigung geltender gesetzlicher Bestimmungen und dem anerkannten Stand der Technik durchgeführt. Der Veranstalter behält sich die Änderung im Programmablauf, die Bindung bestimmter Referenten oder des avisierten Veranstaltungsortes vor.

VI. Schlussbestimmungen

1. Datenverarbeitung

Das KUZ ist unter Beachtung des Datenschutzgesetzes berechtigt, persönliche oder wirtschaftliche Daten des Kunden, gleich ob diese von ihm selbst oder Dritten stammen, zu speichern und zu verarbeiten.

2. Allgemeine Bestimmungen

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Vertrag bedürfen der Einwilligung des KUZ. Gegen Ansprüche des KuZ kann nur dann aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig ist.

Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, ist für beide Vertragsparteien der Hauptsitz des KUZ Erfüllungsort. Ausschließlicher Gerichtsstand
ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile Leipzig. Die
Rechtsbeziehung zwischen dem KUZ und dem Kunden unterliegt dem Recht der  Bundesrepublik Deutschland. Die UNO-Kaufrechtskonvention CISG wird ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der Übrigen nicht berührt.

Stand Januar 2009